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Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist seit dem 22.12.2000 in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer möglichst bis 2027.

Die Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer Ziele fest. Die Wasserqualität soll gesichert und, wenn nötig, weiter verbessert werden. Die Oberflächengewässer sind Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, sollen die ökologischen Potenziale der Gewässer weiter entwickelt werden und der Wasserhaushalt ausgeglichen sein. Da die Fische in der WRRL eine erhebliche Rolle bei der Bewertung der Gewässer spielen, ist der Fischereiverband NRW e. V. intensiv in verschiedenen Gremien an der Umsetzung beteiligt.
Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie können nur erreicht werden, wenn alle daran mitarbeiten, die Wasserwirtschaft, die Landwirtschaft, die Verbände, die Industrie, die Städte und Gemeinden und viele andere mehr. Für ein industriegeprägtes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen, dass durch eine hohe Bevölkerungsdichte, Vorbelastungen aus der Zeit des Bergbaus und der Schwerindustrie, aktuelle Nutzungen durch Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft und Transportwege geprägt ist, ist die Umsetzung der Richtlinie eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Die Probleme müssen beim Verursacher und kosteneffiziente Maßnahmen beseitigt werden. Insgesamt ist eine sorgfältige und umfassende Planung notwendig. Besonders wichtig sind hier Beteiligungen des Fischereiverbandes NRW an Planungen zur Durchgängigkeit an Wehren, insbesondere wenn komplizierte Bedingungen beim Bau von Fischwanderhilfen an Standorten mit einer Wasserkraftnutzung vorliegen.
Spätestens im Jahr 2019, hat die Kommission die WRRL zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorzuschlagen. Dieser Prozess erfordert eine gründliche Bewertung der Richtlinie. Nun kommt es darauf an, dass die Wasserrahmenrichtlinie weitergeführt wird, wenn nötig auch über das Jahr 2027 hinaus. Wir Angler müssen uns dafür stark machen, dass es zukünftig keine Aufweichung der Ziele gibt. Wir müssen uns konsequent für naturnahe Gewässer und natürliche Fischbestände einsetzen.
Oberstes Ziel der WRRL muss es bleiben, den guten Zustand aller Gewässer zu erreichen. Dies kann jedoch nur schrittweise gelingen. Hierzu sind realistisch erreichbare Zwischenziele für die jeweiligen Bewirtschaftungszyklen festzulegen, um insgesamt Fortschritte zu erzielen und die Erfolge erheblicher Anstrengungen im Gewässerschutz sichtbar zu machen. Dies erfordert die Fortentwicklung der bisherigen Herangehensweise zur Zielerreichung unter Einbindung der Akteure in der Wasserwirtschaft und unter Beachtung der tatsächlichen Möglichkeiten für eine Zielerreichung in der jeweiligen Bewirtschaftungsperiode. Maßstab für die Zielerreichung in einer Bewirtschaftungsperiode müssen die hierfür gesteckten Umsetzungsziele sein. Zu den verlässlichen Grundlagen der Gewässerbewirtschaftung gehört aber auch Planungssicherheit für die wasserwirtschaftlichen Akteure.
Der Interessenvertreter des Fischereiverbandes NRW für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Dr. Olaf Niepagenkemper.

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