Das Umweltministerium hat einen Runderlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran beschlossen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Äsche in der Roten Liste als gefährdete Art eingestuft. Untersuchungen, an denen auch der Fischereiverband NRW beteiligt war, konnten den Nachweis erbringen, dass der Bestand der Äschen durch den Kormoran insbesondere vor allem im Mittelgebirge (Äschenschutzkulisse) negativ beeinträchtigt wird. Die Äschenschutzkulisse umfasst die Gewässerabschnitte, in denen rückläufige oder nur abschnittsweise gute Äschenbestände dokumentiert sind. Darüber hinaus sind für den Bestandsrückgang der Äsche auch morphologische, hydraulische und stoffliche Defizite der Gewässer verantwortlich. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Empfehlungen und Regelungen erarbeitet, die geeignet sind, den Äschenbestand in Nordrhein-Westfalen zu sichern (Äschenhilfsprogramm).
Zu den geplanten Maßnahmen zählen Lebensraumverbesserungen (Renaturierung) aber auch die Vergrämung von Kormoranen innerhalb der Äschenschutzkulisse.
Aus dem Anhang des Runderlasses des MKULNV können Sie entnehmen, welche Bereiche zur Schutzkulisse gehören.
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