Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist seit dem 22. 12. 2000 in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer möglichst bis 2027.
In Nordrhein-Westfalen wird mit dem Edelkrebsprojekt NRW, das aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert wird, ein Beitrag zum Überleben der Art geleistet.