Schnupperangeln auch für Kinder und Erwachsene ohne Fischereischein
Seit 2017 dürfen nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch Erwachsene an einem Schnupperangeln teilnehmen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV NRW) hat 2017 in einem Runderlass erklärt, dass ein Schnupperangeln für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich ist. So können Angelinteressierte das Angeln unverbindlich, d. h. ohne Fischereischein, bei einem „Schnupperangeln" ausprobieren.
Ein Schnupperangeln darf unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
Der Erlass richtet sich nicht nur an Verbände, sondern an Verbände mit ihren angeschlossenen Vereinen. Er gilt demnach auch für die Veranstaltungen der Mitgliedsvereine.
Nutzen Sie die Möglichkeit, junge Menschen an das Angeln heranzuführen und ihnen den verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit dem Lebewesen Fisch beizubringen.
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