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Schnupperangeln auch für Kinder und Erwachsene ohne Fischereischein

Seit 2017 dürfen nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch Erwachsene an einem Schnupperangeln teilnehmen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV NRW) hat 2017 in einem Runderlass erklärt, dass ein Schnupperangeln für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich ist. So können Angelinteressierte das Angeln unverbindlich, d. h. ohne Fischereischein, bei einem „Schnupperangeln" ausprobieren.

Ein Schnupperangeln darf unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Es handelt sich um eine ein- bis zweitägige Veranstaltung.
  • Veranstalter ist ein Fischereiverband.
  • Es wird eine unmittelbare und ausreichende Betreuung der Kinder und Jugendlichen 
    durch erwachsene Fischereischeininhaber gewährleistet.
  • Tierschutzrelevante Vorgänge werden vom Fischereischeininhaber durchgeführt.
  • Teilnehmer dürfen kein eigenes oder mitgebrachtes Angelgerät verwenden.

Der Erlass richtet sich nicht nur an Verbände, sondern an Verbände mit ihren angeschlossenen Vereinen. Er gilt demnach auch für die Veranstaltungen der Mitgliedsvereine.
Nutzen Sie die Möglichkeit, junge Menschen an das Angeln heranzuführen und ihnen den verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit dem Lebewesen Fisch beizubringen.

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