
Du bist zwischen 10 und 20 Jahre alt und das Angeln liegt Dir am Herzen?
Du möchtest Dich für das „tollste Hobby der Welt" engagieren und Ideen einbringen ohne gleich ein Amt übernehmen zu müssen?
Du hast Spaß daran mit anderen jungen Anglern zusammenzuarbeiten und Projekte für Kinder- und Jugendliche rund um die Themen: Angeln, Natur- und Umweltschutz etc. zu planen?
Dann bist Du genau der/die Richtige für uns!
Der Landtag NRW hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Damit treten die größten Veränderungen für Anglerinnen und Angler seit Jahrzehnten in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 3. Juli 2026 im Überblick:
Besonders erfreulich ist die Herabsetzung des Mindestalters für die Fischerprüfung von 14 auf 12 Jahre, womit Jugendliche dann mit entsprechendem Fischereischein schon ab 12 Jahren allein angeln können.
Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.
Die neuen Regelungen sollen das Angeln einfacher, moderner und familienfreundlicher machen und gleichzeitig die Fischereiverwaltung fit für die Zukunft aufstellen.
Auf dem YouTube-Kanal des Fischereiverbandes NRW erläutert Uli Beyer (Präsident des FV NRW) weitere Details zum Thema: