Die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Landesfischereiverbände haben sich 1978 zum Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. zusammengeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass die Belange von etwa 230.000 organisierten und nichtorganisierten nordrhein-westfälischen Angelfischern gegenüber der Politik, staatlichen Behörden und weiteren Institutionen geschlossen vertreten werden. Die Mitglieder des Präsidiums setzen sich in diversen Gremien für die Interessen der Angelfischer wie dem Beirat für das Fischereiwesen beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) ein.
Durch die Mitgliedschaft der nordrhein-westfälischen Landesfischereiverbände im Deutschen Angelfischerverband e. V. ist eine enge Kooperation mit dem Bundesdachverband gegeben, der über die Mitgliedschaft in der European Anglers Alliance die Anliegen der Angelfischerei vor den Institutionen der EU in Brüssel vertritt.
Der Fischereiverband NRW beteiligt sich an der Erarbeitung neuer gesetzlicher Bestimmungen und wahrt dabei die besonderen Interessen der Angelfischerei. Gleichzeitig ist er zuständig für die Benennung der Mitglieder des Beirats für das Fischereiwesen beim MLV NRW und besitzt auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Fischereirechts und Landesnaturschutzgesetzes Vorschlagsrechte im Berufungsverfahren von
1) ehrenamtlich tätigen Fischereiberatern bei den Kreisen und kreisfreien Städten,
2) von Vertretern der Fischerei in den Beiräten der unteren Naturschutzbehörden sowie
3) von Beisitzern der kommunalen Fischerprüfungsausschüsse.
Schwerpunkte der Verbandsarbeit liegen insbesondere in der Förderung der Jugend- und Castingsportaktivitäten durch die Mitgliedschaft im Landessportbund NRW sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Damit verbunden ist die Beteiligung an Ausstellungen und Fachmessen. Gleichzeitig ist der Fischereiverband NRW e. V. sachkundiger Ansprechpartner für an Informationen aus den Bereichen der Fischerei und des Gewässerschutzes Interessierte.
Die Angelfischerei in NRW