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P R E S S E M I T T E I L U N G

Endlich Schutz für die Fische! EEG-Förderung für unwirtschaftliche Kleine Wasserkraft soll abgeschafft werden.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist für 2023 vorgesehen. Darin soll den Fließ-gewässern und Fischen endlich mehr Schutz zuteil werden. Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung von < 500 kW sollen nicht mehr staatlich gefördert werden. Die Fischereiverbände fordern schon seit vielen Jahren die Stilllegung von kleinen Wasserkraftanlagen, da die Schäden an der Fischfauna immens sind, wie wissenschaftliche Studien zeigen.

Die Kleine Wasserkraft leistet in Deutschland mit ca. 7.800 Anlagen nur einen winzigen Anteil von 0,5 % an der Gesamtstromversorgung und trägt damit kaum zur Energiewende bei. Wehre, Turbinen und fehlende oder mangelhafte Fischwege stellen aber entscheidende Ursachen dafür dar, dass Deutschland wesentliche Umweltziele im Biodiversitäts- und Gewäs-serschutz deutlich verfehlt.

Im November 2021 forderten bereits 65 FachwissenschaftlerInnen aus 30 wissenschaftlichen Instituten die Bundesrepublik dringend auf, die staatliche Förderung von über 7.800 unwirtschaftlichen, umweltschädlichen und nicht ökologisch sanierbaren Kleinwasserkraftwerken mit einer Leistung von < 1 MW über das EEG-Gesetz zu beenden.

Wir stehen vor großen Herausforderungen durch den absehbaren Klimawandel und den Angriffskrieg im Osten Europas, die eine Abkehr von fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas erfordern. Dennoch führt eine weitere Förderung der Kleinen Wasserkraft unweigerlich zu einer Verschärfung des Zielkonflikts Klimaschutz versus Artenschutz, denn die kleinen Anlagen schädigen die Fischfauna und das Fließgewässersystem erheblich. Fische folgen bei ihren Wanderungen immer der Hauptströmung und diese führt sie zwangsläufig vor die Turbinen. Die sind in der Regel zwar durch Rechen geschützt, aber einen Rechen mit einem Stababstand von 20 mm können Fische mit einer Länge von bis zu 37 cm passieren, wie wissen-schaftliche Untersuchungen ergeben haben. Die Mortalität bzw. Schädigungsrate der Fische ist bei einer Turbinenpassage sehr hoch. Die Zahlen sprechen deutlich gegen die weitere Förderung und den Ausbau der Kleinen Wasserkraft. Der Fischereiverband begrüßt daher die Pläne, die staatlichen Zuschüsse für diese Art der Energieerzeugung einzustellen.

Der Fischereiverband NRW e. V. ist ein anerkannter Umweltverband und vertritt die Interessen von etwa 250.000 Anglern in NRW. Wichtiges Anliegen des Verbandes ist der Natur- und Artenschutz in Nordrhein-Westfalen. Dies gilt insbesondere für die Gewässer und Uferbereiche sowie die dort lebenden Pflanzen und Tiere. Deshalb ist der Fischereiverband auch anerkannter Umweltschutzverband und setzt sich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein.

Ansprechpartner:

Dr. Olaf Niepagenkemper
Fischereiverband NRW
Sprakeler Straße 409
48159 Münster
0251/482710
niepagenkemper@lfv-westfalen.de


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