P R E S S E M I T T E I L U N G
des Aktionsbündnis Ländlicher Raum zum Parlamentarischen Abend
Mit 1,48 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, 953.000 Hektar Wald und 67.000 Hektar Wasserfläche ist mehr als drei Viertel von Nordrhein-Westfalen durch und durch ländlich geprägt und Lebensraum für Millionen Menschen. Sie leben, arbeiten und engagieren sich dort – in Familien, Betrieben, Vereinen und Ehrenämtern. Landwirtschaft, Wald und Wasser charakterisieren das bevölkerungsreichste Bundesland maßgeblich und schaffen regionale Produktion und Wertschöpfung, Naherholung sowie Wirtschaftskraft und Einkommen.
Der ländliche Raum ist ein starker und unverzichtbarer Partner in allen Fragen von Ernährung, Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie bei Wald und Jagd, Wasser und Fischerei und den Erneuerbaren Energien. Damit diese Rolle auch künftig ausgefüllt werden kann, braucht es verlässliche politische Rahmenbedingungen und vor allem funktionierende Infrastrukturen, die Leben und Arbeiten im ländlichen Raum ermöglichen. Bereits im Jahr 2015 haben sich im Aktionsbündnis Ländlicher Raum 16 unabhängige Organisationen aus Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen. Mehr als eine halbe Million Mitglieder sind im Aktionsbündnis organisiert. Anlässlich des Parlamentarischen Abends des Aktionsbündnisses im Düsseldorfer Landtag unterstreicht das Bündnis seine Kernforderungen, um den Erhalt eines lebendigen ländlichen Raumes langfristig zu sichern.
„Ein starker und lebendiger ländlicher Raum bildet die Basis für stabile demokratische Verhältnisse, sichere Arbeitsplätze und Wertschöpfung, regionale Lebensmittelproduktion und vielfältige Kulturlandschaften. Demokratie wird dort konkret erlebbar, wo Menschen sich beteiligen können, wo staatliches Handeln im Alltag funktioniert und wo politische Entscheidungen vor Ort Wirkung zeigen. Insbesondere mit Blick auf die im kommenden Jahr anstehende Landtagswahl ist es nötig, die ökonomischen wie ökologischen Belange noch stärker in den Fokus politischer Entscheidungsträger zu rücken“, unterstreicht das Aktionsbündnis.
„Wertvolle Flächen sind für die Lebensmittelproduktion zu schützen. Der Flächenverbrauch muss eingedämmt werden, Ausgleichsmaßnahmen dürfen nicht zulasten des ländlichen Raums gehen. Vielmehr müssen kooperative Ansätze zugunsten von Natur- und Umweltschutz Vorrang vor Ordnungsrecht haben. Gerade Beteiligungsmodelle stärken die Akzeptanz und ermöglichen es den Menschen vor Ort, unmittelbar von der Energiewende zu profitieren. Mehr denn je brauchen wir eine Strategie zum Klimaschutz und Klimaanpassungen. Hierzu zählt der Ausbau der erneuerbaren Energien aus nachwachsenden Rohstoffen und Wind, der nahezu ausschließlich im ländlichen Raum möglich ist, wie eine Zukunftsstrategie für Agri-Photovoltaikstrom und Speicherstandorte. Die Wasserstrategie des Landes muss den Ansprüchen an die Daseinsvorsorge ebenso Rechnung tragen, wie zur Absicherung der heimischen Erzeugung von Lebensmitteln durch den Zugang zur Bewässerung. Außerdem gilt es, die Wiederbewaldung der Schadflächen und den Waldumbau zu klimadynamischen Mischwäldern voranzubringen. Eine Änderung des Landesforstgesetzes darf diese Ziele nicht behindern. Darüber hinaus ist der Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestandes – angepasst an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse – sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen, zu gewährleisten“, heißt es vom Aktionsbündnis weiter.
In der Tierhaltung müssen aufwendige Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, um Um-, An- und Neubauten zugunsten von mehr Tierwohl zu begünstigen. Auch im Gartenbau sind Planungs- und Investitionssicherheit sowie ein spürbarer Bürokratieabbau entscheidend, um insbesondere familiengeführte Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und notwendige Innovationen zu ermöglichen. Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes ist das Land aufgerufen, die vereinfachte Entnahme von Problemwölfen, sowie die notwendige Bestandsregulierung des Wolfes, zugunsten der Weidehaltung unverzüglich umzusetzen. Ebenso sind Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nach wie vor konsequent weiterzuverfolgen.
Der ländliche Raum ist in besonderer Weise durch Familienbetriebe gekennzeichnet, die in Generationen denken. Eine nachhaltige Entwicklung ist aufgrund des gebundenen Vermögens nur möglich, wenn weiterhin Befreiungsregelungen bei der Erbschaftssteuer angewendet werden können. So bleibt der ländliche Raum auch künftig ein Ort mit Perspektiven – für Familienbetriebe und Unternehmen ebenso, wie für die Menschen, die dort leben.