Willkommen beim
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Der Landtag NRW hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Damit treten die größten Veränderungen für Anglerinnen und Angler seit Jahrzehnten in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 3. Juli 2026 im Überblick:
Besonders erfreulich ist die Herabsetzung des Mindestalters für die Fischerprüfung von 14 auf 12 Jahre, womit Jugendliche dann mit entsprechendem Fischereischein schon ab 12 Jahren allein angeln können.
Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.
Die neuen Regelungen sollen das Angeln einfacher, moderner und familienfreundlicher machen und gleichzeitig die Fischereiverwaltung fit für die Zukunft aufstellen.
Auf dem YouTube-Kanal des Fischereiverbandes NRW erläutert Uli Beyer (Präsident des FV NRW) weitere Details zum Thema:
Erstellt am: 23.06.2026
Gute Nachrichten für Angelvereine in Nordrhein-Westfalen: Mit dem neuen Förderprogramm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ stellt das Land umfangreiche Mittel zur Verfügung, um Vereinsanlagen zukunftsfähig zu machen. Auch in einem Landesfischereiverband organisierte Angelvereine können hiervon profitieren – insbesondere bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur rund ums Gewässer.
Erstellt am: 11.06.2026
Anlässlich des Parlamentarischen Abends des Aktionsbündnisses im Düsseldorfer Landtag unterstreicht das Bündnis seine Kernforderungen, um den Erhalt eines lebendigen ländlichen Raumes langfristig zu sichern.
Erstellt am: 04.05.2026
Aktuell wird die Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen auf moderne und digitale Verfahren umgestellt. Nach Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen. Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.
Erstellt am: 19.03.2026
Seit zwei Wochen bietet sich am Rhein von Bonn bis Rees ein erschreckendes Bild: Zahlreiche große, tote Aale werden an den Ufern angespült. Hierbei handelt es sich vor allem um Blankaale, geschlechtsreife Tiere, die sich auf die Wanderung in die Sargassosee begeben haben, um dort abzulaichen.
Dieses Ereignis ist besonders besorgniserregend, da der Europäische Aal eine stark bedrohte Art ist, deren Bestand seit den 80er Jahren massiv eingebrochen ist. Gerade deshalb wird speziell am Rhein jedes Jahr mit großem finanziellen Aufwand für dessen Erhalt gekämpft.
Erstellt am: 17.03.2026
Die Einführung des verpflichtenden Praxistages ist Teil der bundesländerübergreifenden Harmonisierung der Fischerprüfung und soll im Jahr 2028 in NRW erfolgen. Der praktische Teil der Fischerprüfung wird künftig entfallen. Stattdessen wird ein neuer verpflichtender Praxistag als Zulassungsvorausetzung zur Fischerprüfung eingeführt, bei dem grundlegende praktische Kompetenzen der Angelfischerei vermittelt werden. Ab sofort sind für das Thema „Ausbildung Fischerprüfung/Praxistag“ unsere Mitarbeiter Julian Wiemer und Dirk Auweiler die zentralen Ansprechpartner im Fischereiverband NRW e. V.
Erstellt am: 09.03.2026
Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. weist den Referentenentwurf zur „Zukunftsstrategie Wasser NRW“ in aller Deutlichkeit zurück. Die nachträglich verankerte politische Bevorzugung der Kleinen Wasserkraft widerspricht klar den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz, der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der Nationalen Wasserstrategie sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung.
Die Behauptung, kleine Wasserkraftwerke ließen sich „gewässerverträglich“ betreiben, ist fachlich unhaltbar. Querbauwerke, Turbinen und Staustufen verhindern Durchgängigkeit, fragmentieren Lebensräume und töten nachweislich Fische, insbesondere wandernde Arten. Ein wirksamer Schutz beim Fischabstieg ist technisch bis heute nicht gewährleistet. Eine vollständige ökologische Durchgängigkeit im Sinne des geltenden Rechts ist bei Wasserkraftanlagen faktisch nicht erreichbar.
Erstellt am: 27.02.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden ab dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Bürgerinnen und Bürger sollen diese rund um die Uhr von zu Hause beantragen können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Erstellt am: 18.02.2026